Wer sonntags oder an Feiertagen arbeitet, verzichtet auf Zeit mit Familie und Freunden – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist oder nicht.
Doch die schwarz-rote Bundesregierung hatte angekündigt, bei der steuerlichen Entlastung einen Unterschied zu machen:
Sonn- und Feiertagszuschläge sollen künftig bis zu einem Grundlohn von 75 Euro steuerfrei bleiben. Tarifvertraglich geregelte Zuschläge sollen nach den angekündigten Plänen sogar vollständig steuerfrei gestellt werden.
Aber was ist mit den Beschäftigten in Unternehmen ohne Tarifvertrag?
Warum soll der Zuschlag des einen Arbeitnehmers stärker entlastet werden als der des anderen – obwohl beide am selben Sonntag oder Feiertag arbeiten?
Sonntagsarbeit bleibt Sonntagsarbeit.
Feiertagsarbeit bleibt Feiertagsarbeit.
Leistung bleibt Leistung.
Eine Entlastung sollte sich danach richten, was ein Mensch leistet – und nicht danach, welcher Vertrag an seinem Arbeitsplatz gilt.
Die AfD setzt sich für eine stärkere steuerliche Entlastung von Mehrarbeit, niedrigere Lohnnebenkosten und die Wahrung der Tarifautonomie ein.
Wenn Arbeit entlastet wird, dann fair und für alle Beschäftigten!
Gleiche Leistung verdient gleiche Entlastung.
